Jede Saison kommen dieselben Nachrichten wieder
Scrollen Sie einmal durch ein Jahr im Kontaktpostfach Ihres Vereins. Sie finden immer wieder dieselben Situationen: Mitgliedsbeiträge, die zu Jahresbeginn ausstehen, Anmeldungen, die nach den Sommerferien bestätigt werden wollen, Spenden, für die nach dem Jahreswechsel eine Bestätigung fällig ist, eine Mitgliederversammlung, zu der im Frühjahr eingeladen wird. Die Namen ändern sich, der Inhalt kaum.
Jede Antwort neu zu schreiben kostet ehrenamtliche Zeit, und die ist das Knappste, was ein Verein hat. Wer improvisiert, antwortet außerdem ungleichmäßig: an einem Abend herzlich, am nächsten kurz angebunden, je nachdem, wer gerade Dienst hat.
Deshalb diese zwölf Vorlagen. Drei Regeln, damit sie nie nach Formbrief klingen:
- Ersetzen Sie alles in eckigen Klammern und fügen Sie ein echtes Detail hinzu: den Namen, die Sportart oder Gruppe, den Tag, an dem Sie sich kennengelernt haben.
- Unterschreiben Sie mit Vornamen, nicht mit „Der Vorstand“. Menschen antworten lieber Sarah als einem Gremium.
- Streichen Sie, was nicht zu Ihrem Fall passt. Eine Vorlage ist ein Ausgangspunkt, kein Formular.
Mitgliedsbeiträge: erinnern, ohne zu nerven
Niemand treibt gern die Beiträge ein, von denen der Verein lebt. Zwei Nachrichten reichen: eine entspannte Erinnerung, dann eine klare letzte Mahnung. Für das ganze Jahr finden Sie bei uns E-Mail-Vorlagen für die Erinnerung an den Mitgliedsbeitrag, von der ersten Beitragsanforderung bis zur letzten Mahnung, mit dem Dankeschön und einer Antwort für Familien, bei denen das Geld knapp ist.
1. Beitragserinnerung, neutrale Fassung. Schicken Sie sie einige Wochen nach dem Fälligkeitstermin, ganz ohne Vorwurf: Meistens ist es schlicht vergessen worden.
2. Letzte Mahnung vor dem Ende der Mitgliedschaft. In der Sache fest, im Ton ruhig. Erst nach zwei unbeantworteten Erinnerungen, und angepasst an das, was Ihre Satzung tatsächlich vorsieht.
Lesen Sie vor dem Absenden Ihre Satzung noch einmal. Nach dem BGB soll sie regeln, ob und welche Beiträge die Mitglieder zahlen und wie Eintritt und Austritt ablaufen; oft steht dort auch, wer die Beitragshöhe festlegt und was bei Nichtzahlung passiert, etwa eine Streichung von der Mitgliederliste. Die E-Mail oben ist der freundliche Schritt. Schreibt Ihre Satzung vor dem Ausschluss eine förmliche Mahnung oder einen Vorstandsbeschluss vor, halten Sie dieses Verfahren genau ein. Eine schlampig beendete Mitgliedschaft kostet Sie ein Mitglied und einen Streit.
Spenden: schnell danken, sauber bestätigen
3. Dank für eine Spende. Schicken Sie ihn innerhalb von 48 Stunden. Tempo zählt mehr als Länge.
4. Begleit-E-Mail zur Zuwendungsbestätigung. Genau und datiert: Die spendende Person braucht die Bestätigung für ihre Steuererklärung.
Die Zuwendungsbestätigung ist kein Gefallen, sondern ein Beleg, an dem echtes Geld hängt. In Deutschland können Spenden an steuerbegünstigte Organisationen als Sonderausgaben abgezogen werden, grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Dafür braucht die spendende Person in der Regel eine Bestätigung, die nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt ist. Bei Spenden bis 300 € genügt unter bestimmten Bedingungen ein vereinfachter Nachweis, etwa der Kontoauszug zusammen mit einem Beleg des Vereins, auf dem unter anderem der begünstigte Zweck und die Angaben zur Steuerbefreiung stehen. Wie auch immer Ihr Verein das handhabt: „Ich glaube, das hat jemand verschickt“ reicht nicht. Sie müssen wissen, wer welche Bestätigung ausgestellt hat. Wenn Ihre Bestätigungen von einer Adresse ausgehen, die mehrere Ehrenamtliche betreuen, verhindert ein klares System, um die E-Mails im Verein zu organisieren, dass etwas doppelt rausgeht oder untergeht.
Ehrenamtliche: begrüßen und gewinnen
5. Begrüßung neuer Ehrenamtlicher. Antworten Sie innerhalb von 48 Stunden: Wer warten muss, findet schnell eine andere Verwendung für seine Zeit.
6. Aufruf an Ehrenamtliche. Ein genauer Bedarf gewinnt mehr Leute als ein allgemeiner Appell an den guten Willen.
Anmeldungen und Aufnahmeanträge
7. Anmeldung, Platz frei. Alles in einer Nachricht: Jedes eingesparte Hin und Her ist eine Anmeldung, die wirklich zustande kommt.
8. Anmeldung, Gruppe voll. Ein klares Nein, das trotzdem hilft: Warteliste plus Alternative.
9. Nachfassen nach einem Vereinsfest oder Tag der offenen Tür. Schicken Sie es innerhalb einer Woche, solange man sich noch an Ihren Stand erinnert.
Die heiklen Nachrichten
10. Antwort an ein unzufriedenes Mitglied. Den Eingang schnell bestätigen, und nicht schriftlich Punkt für Punkt diskutieren.
11. Einladung zur Mitgliederversammlung. Die Tagesordnung ist keine Formalie. Nach dem BGB ist ein Beschluss nur gültig, wenn sein Gegenstand schon in der Einladung bezeichnet wurde, sofern Ihre Satzung nichts anderes bestimmt. Und gerade über Punkte, von denen vorher niemand wusste, wird hinterher gestritten. Form und Frist der Einladung stehen in der Regel in Ihrer Satzung. Führen Sie die Punkte deshalb genau auf. Wenn Sie die Einladung verschicken, lesen Sie auch die Aufgaben des Schriftführers.
Der Satz in eckigen Klammern ist kein Detail. Nach dem BGB kann ein Mitglied die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte nicht einem anderen überlassen, eine Stimmrechtsvollmacht gibt es also nur, wenn die Satzung sie ausdrücklich vorsieht. Steht dazu nichts in Ihrer Satzung, streichen Sie ihn.
12. Übergabe an eine neue Ansprechperson. Die Nachricht, die Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger einen Start im Dunkeln erspart.
Eine Übergabe passt nie in eine einzige E-Mail: Der Verlauf, die Zugänge und die offenen Punkte müssen mit. Wie das geht, beschreiben wir in der Übergabe des Vereinspostfachs zwischen Ehrenamtlichen.
Schwierig ist nicht das Schreiben, sondern zu wissen, wer schreibt
Eine Vorlage löst die Hälfte des Problems: was man antwortet. Die andere Hälfte ist, wer antwortet, und bei einer Adresse, die drei oder vier Ehrenamtliche betreuen, ist das die Hälfte, die wehtut. Zwei Leute schicken demselben Mitglied im Abstand von einem Tag dieselbe Beitragserinnerung. Ein Spender wartet auf seine Zuwendungsbestätigung, weil alle dachten, jemand anderes habe sie verschickt.
Um die Vorlagen selbst aufzubewahren, reicht ein gemeinsames Dokument: Dafür müssen Sie kein Werkzeug kaufen. Was einem normalen Postfach fehlt, ist alles andere: zu wissen, wer sich um eine E-Mail kümmert, was erledigt ist und was noch wartet. Genau das macht Trupeo. Sie verbinden die bestehende Adresse des Vereins (Gmail, Outlook, Microsoft 365 oder jedes IMAP-Postfach) als gemeinsames Postfach. Jedes Mitglied des Teams meldet sich mit dem eigenen Konto an, und jede Konversation hat eine Person, die sich darum kümmert, einen Status („Zu vergeben“, „In Bearbeitung“, „Erledigt“) und Notizen fürs Team wie „Zuwendungsbestätigung am 12.01. verschickt“. Doppelte Erinnerungen verschwinden, und die Adresse bleibt dieselbe.
Und wenn Ihr Kontaktpostfach nach Jahren wechselnder Ehrenamtlicher wie ein Dachboden aussieht, beginnen Sie die Saison mit einem Neustart der gemeinsamen Adresse und schauen Sie sich dann an, was Trupeo für Vereine bietet.
Quellen:
- § 50 EStDV: Zuwendungsnachweis (Gesetze im Internet): Bestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und vereinfachter Nachweis für Zuwendungen bis 300 € mit den Angaben, die auf dem Beleg stehen müssen.
- § 10b EStG: Steuerbegünstigte Zwecke (Gesetze im Internet): Abzug von Zuwendungen als Sonderausgaben bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
- § 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung (Gesetze im Internet): Die Satzung soll Eintritt und Austritt, die Beiträge sowie Voraussetzungen und Form der Berufung der Mitgliederversammlung regeln.
- § 32 BGB: Mitgliederversammlung, Beschlussfassung (Gesetze im Internet): Ein Beschluss ist nur gültig, wenn der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.
- § 38 BGB: Mitgliedschaft (Gesetze im Internet): Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.
- § 40 BGB: Nachgiebige Vorschriften (Gesetze im Internet): Die Satzung kann von §§ 32 und 38 abweichen, etwa um eine Stimmrechtsvollmacht zuzulassen.